Neue Kassenregelung 2020

Zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen hat der Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt.

Auflagen für elektronische Kassensysteme

  • Belegausgabepflicht: Elektronische Registrierkassen müssen in der Lage sein, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen, entweder elektronisch oder in Papierform.
  • Meldung an die Finanzverwaltung: Registrierkassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung und oder auch der Außerbetriebnahme der elektronischen Kasse. Wenn Zweitkassen nicht gemeldet werden, ist das ein Straftatbestand.
  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung: Ab 2020 müssen elektronische Kassensysteme über die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitaler Schnittstelle verfügen. Gewährleistet sein muss, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
  • Einführung der Kassennachschau für alle Kassenarten.

Hierzu müssen elektronische Kassen eine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (TSE) besitzen. Ein solches TSE kann eine Hardware sein (z.B. ein spezieller USB Dongle mit integriertem Speicher) oder ein Webservice (spezielle, zertifizierte Vergabestelle von Signaturen, die online bei jedem Kassiervorgang mit der Kasse kommuniziert und den Kassenbon verschlüsselt).

Zudem müssen ab dem 1.1.2020 alle Unternehmen, die eine elektronische Kasse (Kassenhardware oder Software) einsetzen, diese beim Finanzamt registrieren.

Ein solches TSE erzeugt folgende Daten:

  • Zeitpunkt des Vorgangsbeginns sowie Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung (auch bei Vorgangsabbruch)
  • eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer
  • Prüfwert (vgl. Ziffer 3.3.4 der BSI-TR 03153)
  • Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung
  • Signaturzähler

Was heißt das für Sie als Kunde?

Zur Umsetzung dieser Regelungen werden folgende Aktionen für Sie als Kunde notwendig sein:

  • Erwerb einer von Salonpilot unterstützten TSE Hardware
  • Kostenpflichtiges Update von Salonpilot (es sind umfangreiche Entwicklungsarbeiten zur Einbindung der TSE notwendig). Die Updatepreise richten sich nach der von Ihnen eingesetzten Salonpilot Version
  • Sie müssen die Kasse beim Finanzamt registrieren

Berthold

Berthold Dettlaff Studierte Mathematik/Informatik an der Universität Stuttgart

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