Nichtbeanstandungsfrist Kassenreform 2020

Baden-Württemberg und Bayern verlängern aufgrund des Corona-Lockdowns die Frist zur Umsetzung auf manipulationssichere Kassensysteme auf den 31.März 2021. In Ausnahmefällen nicht beanstandet werden Kassensysteme, wenn nachgewiesen werden kann, „dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1.Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.“ (*)

Diese Härteregelung gilt vorerst nur in Baden-Württemberg und Bayern. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die verbindliche Bestellung umgehend ausfüllen und an uns schicken.

(*) Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 10.7.2020

Berthold

Berthold Dettlaff Studierte Mathematik/Informatik an der Universität Stuttgart

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